
Ablauf und Kosten




1. Kontaktaufnahme
Wenn du merkst, dass gerade etwas zu viel wird – oder wenn Sie als Eltern sich Sorgen machen –, ist ein erstes Gespräch der beste Anfang.
Ob eine Empfehlung durch einen Arzt vorliegt oder einfach das Gefühl, dass Unterstützung gut tun würde: eine Kontaktaufnahme per Email oder telefonisch ist jederzeit möglich. Ich melde mich schnellstmöglich mit einem Terminvorschlag zurück.
2. Die ersten Stunden
In den ersten Terminen – den Probatorik-Stunden – lernen wir uns in Ruhe kennen.
Wichtig ist, dass du dich wohlfühlst und wir schauen können, ob es zwischen uns passt.
In dieser Zeit:
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reden wir über das, was dich, und Sie als Eltern, beschäftigt
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klären, was im Alltag gerade schwierig ist
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machen eine Diagnostik
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planen gemeinsam, wie wir weiterarbeiten wollen
3. Therapiephase
Wenn wir in die eigentliche Therapie einsteigen, arbeiten wir Schritt für Schritt an den Themen, die gerade schwierig sind. Wir schauen gemeinsam darauf, welche Gedanken, Gefühle oder Verhaltensweisen im Alltag stressen oder festhalten – und was dahintersteckt.
Dann entwickeln wir konkrete Strategien, die wirklich zu dir passen und die du im Alltag ausprobieren kannst. Manchmal ganz klein, manchmal mutig – aber immer so, dass es machbar bleibt, Sicherheit gibt und langfristig funktioniert.
Je nach Alter und Situation werden Eltern an den wichtigen Stellen einbezogen, damit Veränderungen nicht nur in der Stunde passieren, sondern auch zuhause Unterstützung bekommen.
So läuft die Therapie ab:
- 1 Termin pro Woche (à 50 Minuten)
Die Dauer hängt davon ab, wie intensiv die Themen sind
- Kurzzeittherapie: bis zu 24 Stunden
- Langzeittherapie: bis zu 80 Stunden
4. Kosten
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Privatversichert / Beihilfe
In der Regel werden die Kosten übernommen. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung reicht, um die Details zu klären.
Gesetzlich versichert
Über das Kostenerstattungsverfahren kann die Behandlung ebenfalls übernommen werden. Das ist möglich, wenn trotz Anfragen kein zeitnaher Therapieplatz in räumlicher Nähe bei einer Praxis mit Kassensitz gefunden werden kann. Dann ist die Krankenkasse verpflichtet zu helfen (§13 Abs. 3 SGB V).
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung kann auf Wunsch auch direkt mit Ihnen abgerechnet werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Grundsätzlich steht dieser Weg sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten offen. Bei einer direkt abgerechneten Psychotherapie findet keine Kommunikation mit der Krankenkasse statt.
Die Kosten einer Selbstzahler-Therapie richten sich wie bei privat Versicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).